Google-Bewertungen im Team freigeben
Ein klarer Weg vom Entwurf zur Veröffentlichung: Zuständigkeiten, offene Fakten und die aktuelle Freigabe nachvollziehbar halten.
Ratgeber
Die kurze Antwort: ja. Die längere Antwort erklärt, warum der Aufsteller mit „10 Prozent auf die nächste Bestellung" Sie beide Bewertungen kosten kann.
Es gibt kein Verbot, Gäste um eine Bewertung zu bitten. Ein Aufsteller an der Theke, ein QR-Code auf dem Kassenbon, ein Satz beim Verabschieden: alles zulässig, solange Sie nichts dafür geben und alle fragen.
Und es ist ein Hebel, den Google selbst nennt: Beim Ranking zählen die Anzahl und die Güte der Rezensionen, nicht die Antwort darauf.
Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen Ihr Unternehmen erhält, desto besser kann das Ranking in lokalen Suchergebnissen ausfallen. Google, Ranking in lokalen Suchergebnissen auf Google verbessern, Abschnitt Bekanntheit/Beliebtheit
Der Aufsteller mit „Bewerten Sie uns und bekommen Sie 10 Prozent auf die nächste Bestellung" ist gut gemeint, und er ist teuer. Google verbietet Anreize ausdrücklich, und zwar in jeder Form: Geld, Rabatt, Freigetränk, Nachtisch.
Das Verbot ist nicht symbolisch. Google behandelt eine so entstandene Bewertung als manipuliert und entfernt sie.
Anreize bieten, etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und/oder Dienstleistungen, für das Veröffentlichen einer Rezension oder die Überarbeitung bzw. Entfernung einer negativen Rezension Google, Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, Abschnitt Gefälschte Interaktionen (was Händlern nicht gestattet ist)
Es trifft nicht nur die eine Bewertung. Wenn ein Muster erkennbar wird, stehen alle auf dem Spiel, die auf demselben Weg entstanden sind. Sie hätten dann Geld oder Ware verschenkt und stünden am Ende schlechter da als vorher.
Der Grund für das Verbot leuchtet ein, sobald man die Seite des Lesers einnimmt: Eine Bewertung ist nur etwas wert, solange sie nicht gekauft ist. Was den Wert ausmacht, ist genau das, was der Rabatt zerstört.
Manipulierte Bewertungen umfassen auch Rezensionen, die durch Anreize motiviert oder voreingenommen sind. Diese sind nicht zulässig und werden aus Google Maps entfernt. Google, Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte, Abschnitt Manipulation von Bewertungen
Es gibt eine Variante, die harmloser wirkt und es nicht ist: nur die zufriedenen Gäste zu fragen. Wer erst nachfühlt, ob es geschmeckt hat, und den Bewertungslink nur dann herausgibt, filtert seine Bewertungen vor.
Das Ergebnis sieht aus wie ein Durchschnitt und ist keiner. Google verlangt, dass Bewertungen unvoreingenommen sind, und im Zweifel steht am Ende dasselbe wie beim Rabatt: manipuliert und entfernt. Fragen Sie alle oder niemanden.
Rezensionen und Bewertungen müssen auf tatsächlichen Erfahrungen mit einem Unternehmen beruhen und authentisch und unvoreingenommen sein. Google, Richtlinien für von Maps-Nutzern veröffentlichte Inhalte
Bis hierhin ging es um Googles Hausrecht: schlimmstenfalls sind die Bewertungen weg. Eine Stufe darüber wird es rechtlich, und dort geht es nicht mehr um Löschungen, sondern um Wettbewerbsrecht.
Bewertungen selbst schreiben, Bewertungen kaufen, jemanden dafür bezahlen: Das steht im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG in einer Liste von Handlungen, die gegenüber Verbrauchern stets unzulässig sind. „Stets" heißt, dass keine Abwägung stattfindet und es auf die Umstände nicht ankommt. Abmahnen kann Sie dafür unter anderem ein Mitbewerber: Ihm steht der Anspruch auf Unterlassung zu (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG), und wer ihn geltend machen darf, soll vor einem Gerichtsverfahren abmahnen (§ 13 Abs. 1 UWG).
Dieselbe Vorschrift erfasst auch die falsche Darstellung von Bewertungen. Das ist der Grund, warum auf unserer Startseite keine erfundene Kundenstimme steht: Wir haben noch keine Kunden, und eine erfundene wäre genau das.
die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 23c
Ohne Anreiz, ohne Vorauswahl, ohne rechtliches Risiko bleibt genug übrig:
Jede Aussage in diesem Beitrag lässt sich nachschlagen. Hier stehen die Quellen, aus denen sie stammt, mit dem Datum, an dem wir sie zuletzt geprüft haben.
Ein klarer Weg vom Entwurf zur Veröffentlichung: Zuständigkeiten, offene Fakten und die aktuelle Freigabe nachvollziehbar halten.
Die Rezension hat sich geändert, die Antwort steht noch auf dem alten Stand. So prüfen Sie, ob eine sachliche Aktualisierung sinnvoll ist.
Ohne Kommentar bleibt der Anlass offen. Eine gute Antwort erfindet keine Geschichte: Sie dankt knapp oder bietet einen passenden direkten Kontakt an.
Die kritische Bewertung bekommt die Antwort sofort, das Lob bekommt keine. Dabei ist die Antwort auf fünf Sterne die einfachste und die, die jeder Gast vor dem ersten Besuch liest.
Eine Bewertung behauptet etwas, das nicht stimmt. Ob sie verschwindet, entscheidet Google oder ein Gericht. Hier steht, welcher Weg zu welcher Bewertung passt, welche Fristen laufen und was Sie am ersten Tag tun.
Eine Antwort auf diese Frage liegt nahe: „Ich geb dir mal mein Passwort." Genau die sollten Sie nicht geben, und Google sagt selbst, warum.
Wie man freundlich bleibt, ist das eine. Was man beim Richtigstellen versehentlich öffentlich macht, ist das andere, und es ist der Unterschied zwischen Ärger und Anwalt.
Wir haben den Satz nachgeschlagen, mit dem dieser Dienst fast beworben worden wäre. Er stimmt nicht.
Vier Sätze in einer Reihenfolge, die deeskaliert. Denn die Antwort schreiben Sie nicht nur für den, der die Bewertung geschrieben hat, sondern für alle, die sie danach lesen.